41812 Erkelenz - Erkelenz inkl. Oerather Mühlenfeld
Wohnbaugrundstücke im Oerather Mühlenfeld West
Die Bewerbungsphase für Investorengrundstücke beginnt am 25. September 2025 um 00:00 Uhr und dauert bis zum 03. Dezember 2025 23:59 Uhr.
Die GEE erweitert das Wohnbaugebiet Erkelenz - Oerather Mühlenfeld um den zweiten Bauabschnitt "Oerather Mühlenfeld West". Die Erweiterung erfolgt in drei Teilabschnitten. Die Erschließung des ersten Teilabschnittes wird voraussichtlich bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Die Realisierung der zwei weiteren Teilabschnitte wird voraussichtlich im Zeitabstand von jeweils zwei Jahren stattfinden.
Insgesamt rund 116 Baugrundstücke werden im ersten Teilabschnitt zum Verkauf an Privaterwerber und Investoren entwickelt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 02.3/2
"Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte, ermöglicht neben dem Bau von
Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern auch mehrgeschossigen Wohnungsbau.
Im ersten Teilabschnitt stehen insgesamt ca. 60 Baugrundstücke für Einzelhausbebauung (WA1) und Doppelhausbebauung (WA2), 50 Baugrundstücke für Reihen- und Doppelhausbebauung (WA3) sowie 6 Baugrundstücke für mehrgeschossigen Wohnungsbau (WA4 und WA5) zur Verfügung.
Der Kaufpreis beträgt 200,00 Euro/m² (voll erschlossen).
Verkaufsbedingungen für Privaterwerber zur Eigennutzung:
1. Jede interessierte Person kann höchstens ein Baugrundstück erwerben.
2. Als Käufer kommen nur volljährige, natürliche Personen in Betracht.
3. Wer bereits ein Wohnbaugrundstück von der GEE oder der Stadt Erkelenz zur Eigennutzung erworben hat oder wem durch die GEE oder Stadt Erkelenz ein Grundstück baureif gemacht wurde, scheidet als Käufer aus. In diesen Fällen ist eine Weitergabe der Kaufoption an Verwandte 1. Grades nicht möglich.
4. Das Baugrundstück kann durch den Käufer oder einen Verwandten 1. Grades zu Alleineigentum oder gemeinsam mit dem oder der Lebenpartner*in erworben werden, wobei der Miteigentumsanteil des oder der Lebenspartner*in dann höchstens ½ betragen darf. Sofern das Baugrundstück mit zwei Wohneinheiten bebaut werden soll, ist auch ein Miterwerb durch Verwandte 1. Grades möglich. Für den oder die Lebenspartner*in und die Verwandten 1. Grades gelten die Regelungen zu Ziffer 2 und 3 entsprechend.
5. Sofern ein Baugrundstück mit einem Doppelhaus bebaut werden soll, ist der Käufer berechtigt, einen beliebigen Dritten, soweit dieser noch nicht bei der GEE oder Stadt Erkelenz ein Baugrundstück erworben hat, oder einen beliebigen Bauträger als weiteren Käufer zu benennen. Auch eine Vermietung der nicht selbstgenutzten Doppelhaushälfte ist zulässig.
6. Der Verkauf durch die GEE erfolgt zum Zwecke der Eigennutzung durch den Käufer. Das Grundstück ist durch den Käufer oder einen Verwandten 1. Grades nach Bezugsfertigkeit mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen.
Sollten diese Voraussetzungen von dem Käufer nicht erfüllt werden, so erhöht sich der Verkaufspreis für das verkaufte Baugrundstück um den Differenzbetrag zwischen dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches maßgeblichen Verkehrswert für den Grund und Boden des Baugrundstücks ohne Berücksichtigung einer werterhöhenden Bebauung.
7. Der Käufer muss binnen drei Jahren nach Besitzübergang mit der Bebauung des Baugrundstücks beginnen und das Bauvorhaben innerhalb von vier Jahren nach Besitzübergang bezugsfertig hergestellt haben.
8. Das Grundstück darf vor Fertigstellung des Bauvorhabens und vor Ablauf der 5-jährigen Nutzungsbindung nicht ohne Einwilligung der GEE weiterveräußert werden. Gründe, die zur Einwilligung der GEE führen können, sind z.B. Scheidung der Ehe, Beendigung der Lebensgemeinschaft, Tod eines Käufers, Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel.
9. Die Bebauungsverpflichtung und das Weiterveräußerungsverbot innerhalb der Bindungsfrist werden im Grundbuch durch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der GEE abgesichert.
10. Sofern der Käufer noch für weitere Baugrundstücke auf der Interessentenliste der GEE/Stadt Erkelenz registriert ist, werden diese Einträge nach Abschluss des Kaufvertrages gelöscht, da der Speicherungszweck mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages entfällt.
Der Grundstückskauf wird abhängig von einem bewilligten KfW-Darlehen für bestimmte Förderprodukte unterstützt:
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Förderprodukt |
Erstattung pro m² Grundstücksfläche |
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Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude |
4,00 € |
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Wohneigentum für Familien - Neubau |
8,00 € |
Als Nachweis muss eine Kopie der Darlehnszusage der KfW-Bank sowie eine Kopie der vom Energieeffizienz-Experten ausgestellten „Bestätigung nach Durchführung“ vorgelegt werden. Die Nachweise sind bei der GEE spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses vorzulegen.
Mit Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages ist durch den Käufer eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten. Der restliche Kaufpreis wird fällig nach Abschluss der Erschließungsarbeiten und Besitzübergang.