Neubaugebiet: Erkelenz OEM-West

41812 Erkelenz - Erkelenz inkl. Oerather Mühlenfeld

Wohnbaugrundstücke im Oerather Mühlenfeld West


Die GEE erweitert das Wohnbaugebiet Erkelenz - Oerather Mühlenfeld um den Abschnitt "Oerather Mühlenfeld West". Die Erweiterung erfolgt in zwei Bauabschnitten. Die Erschließung des ersten Bauabschnittes wird voraussichtlich bis zum Frühjahr 2021 abgeschlossen sein. Die Realisierung des zweiten Bauabschnittes ist derzeit noch nicht terminiert. 

Insgesamt rund 210 Baugrundstücke werden im ersten Bauabschnitt zum Verkauf an Privaterwerber und Investoren entwickelt. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 02.3/2 "Oerather Mühlenfeld West", Erkelenz-Mitte, ermöglicht neben dem Bau von Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern auch mehrgeschossigen Wohnungsbau. Im nördlichen Teil des ersten Bauabschnittes ist seitens der Stadt Erkelenz die Errichtung und der Betrieb einer Kindertagesstätte vorgesehen. 

Im ersten Bauabschnitt stehen insgesamt ca. 140 Baugrundstücke für Einzelhausbebauung (WA1) und Doppelhausbebauung (WA2), 60 Baugrundstücke für Reihen- und Doppelhausbebauung (WA3) sowie 10 Baugrundstücke für mehrgeschossigen Wohnungsbau (WA4 und WA5) zur Verfügung. 


Verkaufsbedingungen:


Der Kaufpreis beträgt 180,00 Euro/m² (voll erschlossen).

Die Grundstücksvergabe erfolgt in der zeitlichen Reihenfolge der registrierten Interessenbekundungen. Interessenbekundungen können ausschließlich über das Onlineformular der Internetseite www.gee-erkelenz.de/baugebiete  eingereicht werden. Zum jetzigen Zeitpunkt (Stand: 17.11.2020) liegen für das Oerather Mühlenfeld rund 1.500 Interessenbekundungen vor.

Bau-Interessenten, die als Privaterwerber bereits ein Baugrundstück bei der GEE oder der Stadt Erkelenz für eigene Wohnzwecke erworben haben, scheiden als Käufer aus. Privaterwerber für selbstgenutzte Häuser verpflichten sich, das zu errichtende Wohnhaus mindestens 3 Jahre lang selbst zu bewohnen. Anstelle des Bau-Interessenten kann auch ein Verwandter 1. Grades als Käufer oder Bewohner auftreten. 

Das Grundstück muss bis zum 31.12. des dritten Jahres nach Abschluss des Kaufvertrages bebaut werden.

Die Hälfte der Baugrundstücke für mehrgeschossigen Wohnungsbau wird mit der Auflage verkauft, öffentlich geförderten Wohnraum zu realisieren. 

In Abhängigkeit von der Einhaltung der KfW-Effizienzhaus-Standards bzw. des Passivhaus-Standards fördert die GEE die Bauvorhaben in Form einer nachträglichen anteiligen Erstattung des Kaufpreises in folgender Höhe:


KfW 55                                    3,00 Euro/m² Grundstücksfläche

KfW 40                                    5,00 Euro/m² Grundstücksfläche

KfW 40 Plus / Passivhaus        7,00 Euro/m² Grundstücksfläche


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