Neubaugebiet: Holzweiler - Sisalweg

41812 Erkelenz - Holzweiler


Wohnbaugrundstücke im Ortsteil Holzweiler



Die GEE hat im Oktober 2023 mit der Erschließung des Baugebietes "Sisalweg" begonnen, diese wird voraussichtlich im April 2025 beendet sein. Das Baugebiet liegt am nördlichen Ortsrand zwischen den Straßen "Im Kindsfeld" und der "Friedrich-Gelsam-Straße".

Im Baugebiet entstehen insgesamt 27 Baugrundstücke. Hiervon werden 24 Baugrundstücke durch die GEE vermarktet und grundsätzlich nur an Privaterweber veräußert, 3 Baugrundstücke verbleiben bei den Alteigentümern. Der Kaufpreis beträgt 175,00 € / m² (voll erschlossen). Die Baugrundstücke können gemäß Bebauungsplan mit Einzel- und Doppelhäusern bebaut werden.


Verkaufsbedingungen:

1.    Die Baugrundstücke werden den Interessent*innen in der zeitlichen Reihenfolge der Interessenbekundungen/Bewerbungen zum Kauf angeboten.

2.    Als Käufer kommen vorrangig nur natürliche Personen in Betracht. Grundstücke für den Verkauf an Bauträger/Investoren stehen in diesem Baugebiet grundsätzlich nicht zur Verfügung. Sollten nachfragebedingt nicht ausreichend Privaterwerbende zur Verfügung stehen, kann die GEE hiervon abweichen. 

3.    Wer bereits ein Wohnbaugrundstück von der GEE oder der Stadt Erkelenz erworben hat oder wem durch die GEE oder Stadt Erkelenz ein Grundstück baureif gemacht wurde, scheidet als Käufer*in aus. In diesen Fällen ist eine Weitergabe der Kaufoption an Verwandte 1. Grades nicht möglich.

4.    Das Baugrundstück kann durch den/die Käufer*in oder einen Verwandten 1. Grades zu Alleineigentum oder gemeinsam mit dem oder der Lebenspartner(in) erworben werden, wobei der Miteigentumsanteil des oder der Lebenspartner(in) dann höchstens ½ betragen darf. Sofern das Baugrundstück mit zwei Wohneinheiten bebaut werden soll, ist auch ein Miterwerb durch Verwandte 1. Grades möglich. Für den    oder die Lebenspartner(in) und die Verwandten 1. Grades gelten die Regelungen zu Ziffer 3 entsprechend.

5.  Der Verkauf durch die GEE erfolgt zum Zwecke der Eigennutzung durch den/die Käufer*in. Das Grundstück ist durch den/die Käufer*in oder einen Verwandten 1. Grades nach Bezugsfertigkeit mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen.

      Sollten diese Voraussetzungen von dem oder der Käufer*in nicht erfüllt werden, so erhöht sich der Verkaufspreis für das verkaufte Baugrundstück um den Differenzbetrag zwischen dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches maßgeblichen Verkehrswert für den Grund und Boden des Baugrundstücks ohne Berücksichtigung einer werterhöhenden Bebauung.

6.    Der oder die Käufer*in muss binnen drei Jahren nach Vertragsabschluss mit der Bebauung des Baugrundstücks beginnen und das Bauvorhaben innerhalb von vier Jahren nach Vertragsabschluss bezugsfertig hergestellt haben.

7.    Das Grundstück darf vor Fertigstellung des Bauvorhabens und vor Ablauf der 5-jährigen Nutzungsbindung nicht ohne Einwilligung der GEE weiterveräußert werden. Gründe, die zur Einwilligung der GEE führen können, sind z.B. Scheidung der Ehe, Beendigung der Lebensgemeinschaft, Tod eines Käufers, Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel. 

8.    Die Bebauungsverpflichtung und das Weiterveräußerungsverbot innerhalb der Bindungsfrist werden im Grundbuch durch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der GEE abgesichert.

9.  Die Baugrundstücke Nr. 221 und 222 sowie 223 und 224 werden nur zu zweit verkauft, um die Realisierung eines einheitlichen Doppelhauses zu gewährleisten. Der Verkauf erfolgt in der Weise, dass durch den oder die Interessent*in Grundstücke Nr. 221 und 222 oder 223 und 224 reserviert werden können. Der oder die Interessent*in ist berechtigt, eines dieser Grundstücke zu kaufen und für das zweite Baugrundstück einen Dritten, soweit dieser noch nicht bei der GEE oder Stadt Erkelenz ein Baugrundstück erworben hat, oder einen beliebigen Bauträger als weitere*n Käufer*in zu benennen.

10.  Sofern der oder die Käufer*in noch für weitere Baugrundstücke auf der Interessentenliste der GEE/Stadt Erkelenz registriert ist, werden diese Einträge nach Abschluss des Kaufvertrages gelöscht, da der Speicherungszweck mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages entfällt.



Förderung energieeffizienter Bauweisen

Die GEE unterstützt und fördert die vom Rat der Stadt Erkelenz im integrierten Klimaschutzkonzept festgelegten Ziele im Rahmen des Grundstücksverkaufs.

Käufer*innen bzw. Familien mit Kindern, die klimafreundlich bauen erhalten eine Kostenerstattung, wenn nachfolgende KfW-Förderprodukte realisiert werden:

KfW-Förderprodukt

Erstattung pro m² Grundstücksfläche           

„Klimafreundlicher Neubau – Wohngebäude“

4,00 €

„Wohneigentum für Familien“

8,00 €







Als Nachweis muss eine Kopie der Darlehnszusage der KfW-Bank sowie eine Kopie der vom Energieeffizien-Experten ausgestellten "Bestätigung nach Durchführung" vorgelegt werden. Die Nachweise sind bei der GEE spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses vorzulegen.


Im Rahmen der durchgeführten Erschließungsmaßnahmen wurde kontaminiertes Oberbodenmaterial festgestellt. In dem Zusammenhang haben wir nach Abstimmung mit der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Heinsberg den Oberboden auf den Bauplätzen Nr. 221 - 224 und Nr. 229 - 231 fachgerecht entsorgt und gegen unbelasteten Boden ausgetauscht.

Die Stellungnahme zur Bodenuntersuchung und weitere Informationen finden Sie unter Downloads / Links.


Grundstücks- und Entwicklungsgesellschaft

der Stadt Erkelenz mbH & Co. KG (GEE)

Schülergasse 6, 41812 Erkelenz

Frau Isabelle Märtens

Tel. 02431 85-153

E-Mail: gee@erkelenz.de

Verfügbar Verfügbar (Investor) Verfügbar (geförderter Wohnungsbau) Verfügbar (besonders geeignet für Doppelhaushälften) Reserviert Verkauft Nicht verfügbar Straße Gewässer Kindergarten Grünfläche

Interaktiven Grundstücksplan öffnen