61276 Weilrod - Altweilnau
Die Gemeinde Weilrod hat den Bebauungsplans Neuerborn zur Ausweisung von Wohnbauflächen aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 8,8 ha im Nordosten des Weilroder Ortsteils Altweilnau. Dabei sind neben dem geplanten Wohngebiet auch die Kreisstraße K 753 und Flächen für ein Regenrückhaltebecken Teil des Geltungsbereichs.
Das Plangebiet schließt damit die Lücke zwischen der bestehenden Wohnbebauung und dem Gelände des Golfplatzes auf der Kuppe oberhalb der Ortslage. Im Osten wird das Gebiet begrenzt durch die Merzhäuser Straße (K 753), im Westen stößt es direkt an einen Waldrand. Die Erschließung des Gebietes erfolgt von Südosten und Nordosten her über die Merzhäuser Straße. Es ist ein Allgemeines Wohngebiet mit unterschiedlichen Verdichtungsgraden geplant. Das Gebiet soll in zwei Bauabschnitten erschlossen werden.
Der Bebauungsplan sieht für den überwiegenden Teil des
geplanten Wohngebiets eine maximal zweigeschossige Einzel- und
Doppelhausbebauung in offener Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4
und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 vor (WA 1). Lediglich im Zentrum
ist ein verhältnismäßig kleines Gebiet geplant, wo Einzelhäuser in offener
Bauweise mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,0 zulässig sind (WA 2). Die
maximale Traufhöhe ist mit 6,50 m als Höchstmaß festgesetzt. Im Allgemeinen
Wohngebiet WA 1 sind in Einzelhäusern und Doppelhaushälften je 2 Wohneinheiten
zulässig, im WA 2 sind je Wohngebäude maximal 6 Wohneinheiten zulässig. Der
festgesetzte Grünflächenanteil und der erforderliche Stellplatzbedarf müssen
jeweils auf dem Grundstück gesichert sein. Als ein Wohngebäude zählen das
Einzelhaus sowie die Doppelhaushälfte.
Im Dezember 2020 ist der Bebauungsplan "Neuerborn" I. Bauabschnitt rechtskräftig geworden.
Die Gemeinde hat in Ihrer Sitzung den Beschluss zu den Vergaberichtlinien verabschiedet.
Spatenstich für die Herstellung der Kanal- und Wasserleitungen sowie für die Baustraße war im März 2021
Im September wird voraussichtlich der endgültige Kaufpreis festgelegt.