Baulücke A

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Bewerbungsverfahren

Für dieses Grundstück läuft ein Bewerbungsverfahren vom 01.04.2019, 00:00 bis 23.04.2019, 23:59.

Daten zur Baulücke

Nummer A
Preis pro m2 165,00 €
Straße Klosterstraße 4a-c
Ort Niederselters / Selters/Taunus
Angeboten von Kommune
Status Reserviert


Ab dem 01.04.2019 können sich Bauinteressierte auf voraussichtlich drei Bauplätze (ca. 700qm - Gewerbe zulässig, siehe Bebauungsplan auf dieser Homepage) in der „Klosterstraße“ im Ortsteil Niederselters bewerben. Die tatsächliche Größe dieser Baugrundstücke kann abhängig vom Interesse des Käufers gemacht werden.

Der Kaufpreis beträgt 165,00 €/qm. Die Grundstücke werden voll erschlossen veräußert. Nicht enthalten ist die Herstellung des Wasserhausanschlusses auf den besagten Grundstücken.

Für eine verbindliche Bewerbung für diese Bauplätze ist eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 500,- € zu zahlen. Die Verwaltungsgebühr wird bei Abschluss eines Vertrages auf den Kaufpreis angerechnet. Sollte von dem Kaufinteresse zurückgetreten werden, verbleibt die Verwaltungsgebühr bei der Gemeinde Selters (Taunus). Bei Nichtzahlen der Verwaltungsgebühr kann der Bewerber bei der Bauplatzvergabe nicht berücksichtigt werden.

Bewerbungen können ausschließlich über die Homepage www.freiebaugrundstuecke.de eingereicht werden.

Eine Vergabe soll an Bewerber aus der Gemeinde Selters (Taunus)- mindestens drei Jahre in der Gemeinde Selters (Taunus) wohnhaft- erfolgen. Weiterhin hat die Gemeindevertretung Vergabekriterien bei mehreren Bewerbern beschlossen. Diese lauten wie folgt:

1. verheiratet oder Lebensgemeinschaft oder ledig, Kind(er) unter 18 Jahren
2. verheiratet oder Lebensgemeinschaft
3. ledig

Die persönlichen Verhältnisse sind bei mehreren Bewerbern mit denselben Kriterien wie folgt zu berücksichtigen:

1. Bewerber wohnt in Miete
2. Bewerber ist im Besitz von Wohneigentum

Sollten darüber hinaus die Kriterien zweier oder mehrerer Bewerber gleich sein, wird das Eingangsdatum der Bewerber als weiteres Kriterium angesetzt.

Mit der Bebauung ist spätestens 3 Jahre nach Abschluss des Kaufvertrages zu beginnen, frühestens jedoch mit der Rechtskraft des Bebauungsplanes.

Die Bewerbungsfrist endet am 23.04.2019.

Die Bewerbung um einen Bauplatz in der „Klosterstraße“ ist verbindlich und die Vergabekriterien müssen mit angegeben werden. Weiterhin ist die Einzahlung der Verwaltungsgebühr in Höhe von 500 € auf das Konto der Gemeindekasse einzuzahlen.


Bebauungsplan als PDF


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