Neubaugebiet: Niedernhausen "Farnwiese"

65527 Niedernhausen

Das Baugebiet Farnwiese ist das größte Baugebiet der Gemeinde Niedernhausen seit Jahrzehnten. Insgesamt rund 800 Menschen werden hier in den kommenden Jahren ein Zuhause finden.

Das Entwicklungsziel für das Plangebiet beinhaltet eine lockere und offene Bebauung, die neben Geschosswohnungsbau auch Flächen für Einfamilienhäuser, Doppel- und Reihenhäuser beinhaltet.

„Hochhäuser“ soll es in der Farnwiese nicht geben. Vielmehr soll sich das Gebiet mit seiner Bebauung gut in die kleinstädtische Struktur Niedernhausens einfügen, weswegen Geschosszahl und Höhe der Gebäude begrenzt wurden.

Der Großteil der Grundstücke in der Farnwiese befindet sich in Privateigentum. Die Gemeinde Niedernhausen vergibt rund 9.000 m² Bauland selbst und veräußert auf dieser Plattform zunächst die 8 gemeindeeigenen Grundstücke zur Bebauung mit Einfamilien- und Doppelhäusern.

Die Wohnbaugrundstücke (EFH/DH) werden zu einem Preis in Höhe von 360,00 €/m² verkauft. Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragspflichtig. Das bedeutet, dass die Erschließungskosten (Erschließungsbeiträge, Kanal- und Wasserbeiträge) sowie Hausanschlusskosten (Kanal und Wasser) ebenso wie die Erstattungsbeiträge für Ausgleichsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber dem Käufer durch Bescheid endabgerechnet werden. Die Höhe der Kosten kann noch  nicht abgeschätzt werden. Weitere Kosten wie z.B. für den Anschluss von Strom/Gas/Medien können darüber hinaus entstehen.

 

Wir weisen ausdrücklich auf die Durchsicht, Berücksichtigung und vollständige Einhaltung der Vergaberichtlinien zur Bauplatzvergabe der Gemeinde Niedernhausen hin.

Diese können unter Downloads herunterladen werden.

Für das Baugebiet Niedernhausen "Farnwiese" können Sie sich online bewerben. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 22.10.2024, 09:00 und endet am 20.11.2024, 23:59.

Die Wohnbaugrundstücke (EFH/DH) werden zu einem Preis in Höhe von 360,00 €/m² verkauft. Der Verkauf erfolgt erschließungsbeitragspflichtig. Das bedeutet, dass die Erschließungskosten (Erschließungsbeiträge, Kanal- und Wasserbeiträge) sowie Hausanschlusskosten (Kanal und Wasser) ebenso wie die Erstattungsbeiträge für Ausgleichsmaßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt gegenüber dem Käufer durch Bescheid endabgerechnet werden. Die Höhe der Kosten kann noch  nicht abgeschätzt werden. Weitere Kosten wie z.B. für den Anschluss von Strom/Gas/Medien können darüber hinaus entstehen.