Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken
Ablauf und wichtige Hinweise
65321 Heidenrod - Kemel
Nach jahrelangen Vorbereitungen im politischen und administrativen Bereich ist nun mit den Arbeiten zum Baugebiet begonnen worden.
Der Bebauungsplan ist mit der Veröffentlichung im Wiesbadener Kurier, Untertaunus-Kurier und Aar-Bote am 27.03.2024 offiziell inkraft getreten.
Nachdem der Bebauungsplan nun in finaler Form vorliegt, rollen die Bagger und es ist mit den Erschließungsarbeiten begonnen worden.
Auf einem Areal von ca. 11 Hektar entstehen ca. 340 Wohneinheiten für ca. 820-840 Bewohner.
Die Erschließung erfolgt in drei Bauabschnitten, der erste und größte Abschnitt ist mit dem Spatenstich am 11. Dezember 2023 begonnen worden.
„Für die Gemeinde ist das Gebiet eine große Chance dem demographischen Wandel entgegen zu wirken, die Infrastruktur optimal zu nutzen, Einnahmequellen über Einkommenssteueranteile und Grundsteuer zu sichern, sowie der ungebrochenen Nachfrage nach Wohnraum Rechnung zu tragen. Wir setzen hier einen Leuchtturm in der Region, bieten Heidenroder Neubürgern insbesondere jungen Familien eine schöne Chance, nach einer wundervollen Wohnlage dreißig Minuten vor den Toren des prosperierenden Ballungsraumes Rhein Main“, führt Bürgermeister Volker Diefenbach aus.
Es sind viele innovative Ansätze mit dem Baugebiet verbunden, Beispielsweise Kalte Nahwärme in Kombination mit Photovoltaik – ein Element der annähernden Klimaneutralität des Gebiets, getrenntes Abwassersystem mit Zisternen und Rückhalteeinrichtungen zur Vermeidung von Gewässerbelastungen und Starkregenfolgen, angepasste und wirkungsvolle Ausgleichsmaßnahmen, wunderbare Einbettung in die Landschaft und moderne Verkehrsführung auch mit einer Ampelanlage an der B260 und direkter Anbindung an den Busbahnhof.
Für das Baugebiet Kemel Süd 1.BA können Sie sich online bewerben. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 15.07.2024, 00:00 und endet am 30.09.2024, 00:00.
Vergabe von gemeindeeigenen Baugrundstücken
Ablauf und wichtige Hinweise
Im Rahmen eines Grundsatzbeschlusses hat die Gemeindevertretung dem Gemeindevorstand die Entscheidung über den Rückkauf, Tausch, die Veräußerung und die Belastung von gemeindeeigenen Grundstücken, die die Gemeinde im Rahmen der Ausweisung erschließt, übertragen.
Die beauftragte Naspa-Immobilien entscheidet in Rückversicherung mit dem Gemeindevorstand über die Vergabe von Baugrundstücken und unterbreitet entsprechende Kaufangebote an Interessenten. Alle Interessenten am Erwerb eines gemeindeeigenen Grundstückes, haben die Möglichkeit sich um die im Internet auf der Homepage ausgeschriebenen Baugrundstücke zu bewerben.
Die Bewerbung ist formlos schriftlich an den Gemeindevorstand der
Gemeinde Heidenrod, Rathausstraße 9, 65321 Heidenrod, möglichst aber direkt an Naspa Immobilien oder digital über die Plattform www.freiebaugrundstuecke.de einzureichen.
Der Gemeindevorstand entscheidet in der Regel am Ende eines jeden Quartals über den Verkauf von gemeindeeigenen Baugrundstücken nach den Richtlinien für den Verkauf gemeindeeigener Baugrundstücke in der Fassung der Beschlüsse der Gemeindevertretung vom 22.01.1999 und 28.01.1999 sowie dem Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung vom 18.05.2001.
Die Gemeinde Heidenrod hat sich für die Vergabe von gemeindeeigenen
Baugrundstücken Richtlinien gegeben, die immer dann anzuwenden sind,
wenn mehrere Bewerber sich um ein Baugrundstück beworben haben. Es wird immer am Ende einer bekanntgegebenen Bewerbungsfrist (hier 30.09.2024) über den Verkauf der Grundstücke nach den Richtlinien entschieden.
Bei der Vergabe gilt dann folgende Vorgehensweise:
Sind für ein Grundstück, dass zur Wohnbebauung vorgesehen ist, mehrere Bewerber vorhanden, ist der Zuschlag unter Beachtung des folgenden Punktesystems zu erteilen, wobei Ehepaare bzw. Lebenspartner als ein Bewerber gelten.
- Einzelperson | 6 Punkte | |
- Kind | 2 Punkte | |
- Jedes weitere Kind je | 4 Punkte | |
- Kein Eigentum an bebaubarem/bebautem Grundstück | 8 Punkte | |
- Schwerbehindert, mindest. MdE 50 v.H. | 2 Punkte |
Kinder werden nur bis zum vollendeten 18. Lebensjahr berücksichtigt.
An dieser Stelle wird noch einmal darauf hingewiesen, dass sich der Gemeindevorstand für die Vergabe von Grundstücken an diesen Richtlinien orientiert. Es wird deshalb empfohlen, in den Bewerbungen um ein gemeindeeigenes Baugrundstück auf die Richtlinien kurz einzugehen.