Wohnbaugrundstücke im Ortsteil Gerderath
Die GEE beginnt im Mai 2026 mit der
Erschließung des Baugebiets "Am Neuser Weg".
Die Erschließungsarbeiten werden voraussichtlich bis Mitte 2027 beendet
sein. Das Baugebiet liegt am nordlichen Ortsrand an der Straße
"Alte Römerstraße".
Im Baugebiet entstehen insgesamt 30 Baugrundstücke, 11 Baugrundstücke verbleiben bei den Alteigentümern. Die GEE wird folgende Baugrundstücke
vermarkten:
- 15 Baugrundstücke zur Bebauung mit Einzel- und/oder Doppelhäusern durch Privaterwerber zur Eigennutzung
- 2 große Baugrundstücke für den mehrgeschossigen Wohnungsbau durch Investoren (Vermarktungsbeginn Mitte September 2026)
- 2 große Baugrundstücke zur Bebauung mit Reihenhäusern durch Investoren (Vermarktungsbeginn Mitte September 2026)
Der Verkaufspreis beträgt 195,00 € / m².
Verkaufsbedingungen für Privaterwerber zur Eigennutzung:
- Die Baugrundstücke werden den
Interessenten in der zeitlichen Reihenfolge der Interessenbekundungen zum Kauf
angeboten.
- Jede interessierte Person kann
höchstens ein Baugrundstück erwerben.
- Als Käufer kommen nur
volljährige, natürliche Personen in Betracht.
- Wer bereits ein Wohnbaugrundstück
von der GEE oder der Stadt Erkelenz zur Eigennutzung erworben hat, wem durch
die GEE oder Stadt Erkelenz ein Grundstück baureif gemacht wurde oder wer über
eine vertragliche Kaufoption ein Baugrundstück erworben hat, scheidet als
Käufer aus. In diesen Fällen ist eine Weitergabe der Kaufoption an Verwandte 1.
Grades nicht möglich.
- Das Baugrundstück kann durch den
Käufer oder einen Verwandten 1. Grades zu Alleineigentum oder gemeinsam mit dem
oder der Lebenspartner*in erworben werden, wobei der Miteigentumsanteil des
oder der Lebenspartner*in dann höchstens ½ betragen darf. Sofern das
Baugrundstück mit zwei Wohneinheiten bebaut werden soll, ist auch ein Miterwerb
durch Verwandte 1. Grades möglich. Für den oder die Lebenspartner*in und die
Verwandten 1. Grades gelten die Regelungen zu Ziffer 2 bis 4 entsprechend.
- Sofern ein Baugrundstück mit
einem Doppelhaus bebaut werden soll, ist der Käufer berechtigt, einen
beliebigen Dritten, soweit dieser noch
nicht bei der GEE oder Stadt Erkelenz ein Baugrundstück erworben hat, oder
einen beliebigen Bauträger als weiteren Käufer zu benennen. Auch eine
Vermietung der nicht selbstgenutzten Doppelhaushälfte ist zulässig.
- Der Verkauf durch die GEE erfolgt
zum Zwecke der Eigennutzung durch den Käufer. Das Grundstück ist durch den
Käufer oder einen Verwandten 1. Grades nach Bezugsfertigkeit mindestens 5 Jahre
selbst zu bewohnen. Damit einher geht auch die Anmeldung des Hauptwohnsitzes in
der Stadt Erkelenz. Sollten diese Voraussetzungen von dem Käufer nicht erfüllt
werden, so erhöht sich der Verkaufspreis für das verkaufte Baugrundstück um den
Differenzbetrag zwischen dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis und dem zum
Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches maßgeblichen Verkehrswert für den
Grund und Boden des Baugrundstücks ohne Berücksichtigung einer werterhöhenden
Bebauung.
- Der Käufer muss binnen drei
Jahren nach Besitzübergang mit der Bebauung des Baugrundstücks beginnen und das
Bauvorhaben innerhalb von vier Jahren nach Besitzübergang bezugsfertig
hergestellt haben.
- Das Grundstück darf vor
Fertigstellung des Bauvorhabens und vor Ablauf der 5-jährigen Nutzungsbindung
nicht ohne Einwilligung der GEE weiterveräußert werden. Gründe, die zur
Einwilligung der GEE führen können, sind z.B. Scheidung der Ehe, Beendigung der
Lebensgemeinschaft, Tod eines Käufers, Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel.
- Die Bebauungsverpflichtung und
das Weiterveräußerungsverbot innerhalb der Bindungsfrist werden im Grundbuch
durch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der GEE abgesichert. Sofern der
Käufer noch für weitere Baugrundstücke auf der Interessentenliste der GEE/Stadt
Erkelenz registriert ist, werden diese Einträge nach Abschluss des
Kaufvertrages gelöscht, da der Speicherungszweck mit Abschluss eines
Grundstückskaufvertrages entfällt.
Der
Grundstückskauf wird abhängig von einem bewilligten KfW-Darlehen für bestimmte
Förderprodukte unterstützt:
|
Förderprodukt
|
Erstattung pro m²
Grundstücksfläche
|
|
Klimafreundlicher
Neubau - Wohngebäude
|
4,00
€
|
|
Wohneigentum
für Familien - Neubau
|
8,00
€
|
Als Nachweis muss eine Kopie der Darlehnszusage der KfW-Bank
sowie eine Kopie der vom Energieeffizienz-Experten ausgestellten „Bestätigung nach
Durchführung“ vorgelegt werden. Die Nachweise sind bei der GEE spätestens
innerhalb von 12 Monaten nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses vorzulegen.
Mit Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages ist durch den
Käufer eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten. Der restliche
Kaufpreis wird fällig nach Abschluss der Erschließungsarbeiten und
Besitzübergang.