Neubaugebiet: Erkelenz Nord

41812 Erkelenz

Wohnbaugrundstücke in Erkelenz-Mitte

Die Bewerbungsphase für die Investorengrundstücke beginnt am 25. September 2025 00:00 Uhr und dauert bis zum 03. Dezember 2025 23:59 Uhr.

Die Stadt Erkelenz beginnt im August 2025 mit der Erschließung des Baugebiets "Erkelenz Nord" am Mennekrather Kirchweg. Die Erschließungsarbeiten werden voraussichtlich bis Mitte 2026 beendet sein. Das Baugebiet liegt am nord-östlichen Ortsrand an der Straße "Mennekrather Kirchweg".

Das Baugebiet bietet Raum für ca. 50 Baugrundstücke. Die Stadt Erkelenz ist Eigentümer von rund der Hälfte der Wohnbauflächen und wird folgende Baugrundstücke vermarkten:

  • 6 Baugrundstücke zur Bebauung mit Einzel- und/oder Doppelhäusern durch Privaterwerber zur Eigennutzung
  • 2 große Baugrundstücke für den mehrgeschossigen Wohnungsbau durch Investoren (Vermarktungsbeginn Ende September 2025)
  • 1 großes Baugrundstück zur Bebauung mit Doppelhäusern durch Investoren (Vermarktungsbeginn Ende September 2025)
  • 1 großes Baugrundstück zum Bau einer Siedlung für Kleinwohnformen/Tiny-Häuser durch Investoren (Vermarktungsbeginn ca. I. Quartal 2026) 

Der Verkaufspreis beträgt 330,00 € / m².

Verkaufsbedingungen für die Baugrundstücke für Privaterwerber zur Eigennutzung:

  1.  Jede interessierte Person kann höchstens ein Baugrundstück erwerben.
  2.  Als Käufer kommen nur volljährige, natürliche Personen in Betracht.
  3. Wer bereits ein Wohnbaugrundstück von der Stadt Erkelenz oder der GEE zur Eigennutzung erworben hat oder wem durch die Stadt Erkelenz oder GEE ein Grundstück baureif gemacht wurde, scheidet als Käufer aus. In diesen Fällen ist eine Weitergabe der Kaufoption an Verwandte 1. Grades nicht möglich.
  4. Das Baugrundstück kann durch den Käufer oder einen Verwandten 1. Grades zu Alleineigentum oder gemeinsam mit dem oder der Lebenspartner*in erworben werden, wobei der Miteigentumsanteil des oder der Lebenspartner*in dann höchstens ½ betragen darf. Sofern das Baugrundstück mit zwei Wohneinheiten bebaut werden soll, ist auch ein Miterwerb durch Verwandte 1. Grades möglich. Für den oder die Lebenspartner*in und die Verwandten 1. Grades gelten die Regelungen zu Ziffer 2 und 3 entsprechend.
  5. Sofern ein Baugrundstück mit einem Doppelhaus bebaut werden soll, ist der Käufer berechtigt, einen beliebigen Dritten, soweit dieser noch nicht bei der Stadt Erkelenz oder GEE ein Baugrundstück erworben hat, oder einen beliebigen Bauträger als weiteren Käufer zu benennen. Auch eine Vermietung der nicht selbstgenutzten Doppelhaushälfte ist zulässig.
  6. Der Verkauf durch die Stadt Erkelenz erfolgt zum Zwecke der Eigennutzung durch den Käufer. Das Grundstück ist durch den Käufer oder einen Verwandten 1. Grades nach Bezugsfertigkeit mindestens 5 Jahre selbst zu bewohnen. 
    Sollten diese Voraussetzungen von dem Käufer nicht erfüllt werden, so erhöht sich der Verkaufspreis für das verkaufte Baugrundstück um den Differenzbetrag zwischen dem im Kaufvertrag vereinbarten Kaufpreis und dem zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Anspruches maßgeblichen Verkehrswert für den Grund und Boden des Baugrundstücks ohne Berücksichtigung einer werterhöhenden Bebauung. 
  7. Der Käufer muss binnen drei Jahren nach Besitzübergang mit der Bebauung des Baugrundstücks beginnen und das Bauvorhaben innerhalb von vier Jahren nach Besitzübergang bezugsfertig hergestellt haben.
  8. Das Grundstück darf vor Fertigstellung des Bauvorhabens und vor Ablauf der 5-jährigen Nutzungsbindung nicht ohne Einwilligung der Stadt Erkelenz weiterveräußert werden. Gründe, die zur Einwilligung der Stadt Erkelenz führen können, sind z.B. Scheidung der Ehe, Beendigung der Lebensgemeinschaft, Tod eines Käufers, Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel.
  9. Die Bebauungsverpflichtung und das Weiterveräußerungsverbot innerhalb der Bindungsfrist werden im Grundbuch durch eine Rückauflassungsvormerkung zugunsten der Stadt Erkelenz abgesichert.
  10. Sofern der Käufer noch für weitere Baugrundstücke auf der Interessentenliste der GEE/Stadt Erkelenz registriert ist, werden diese Einträge nach Abschluss des Kaufvertrages gelöscht, da der Speicherungszweck mit Abschluss eines Grundstückskaufvertrages entfällt. 

Der Grundstückskauf wird abhängig von einem bewilligten KfW-Darlehen für bestimmte Förderprodukte unterstützt:

 

Förderprodukt

Erstattung pro m² Grundstücksfläche           

Klimafreundlicher Neubau - Wohngebäude

4,00 €

Wohneigentum für Familien - Neubau

8,00 €

 






Als Nachweis muss eine Kopie der Darlehnszusage der KfW-Bank sowie eine Kopie der vom Energieeffizienz-Experten ausgestellten „Bestätigung nach Durchführung“ vorgelegt werden. Die Nachweise sind bei der Stadt Erkelenz spätestens innerhalb von 12 Monaten nach Bezugsfertigkeit des Wohnhauses vorzulegen.

Mit Abschluss des notariellen Grundstückskaufvertrages ist durch den Käufer eine Anzahlung in Höhe von 50 % zu leisten. Der restliche Kaufpreis wird fällig nach Abschluss der Erschließungsarbeiten und Besitzübergang.