Neubaugebiet: Am Sträßchen

65520 Bad Camberg


Die Vergabe der Bauplätze hat noch nicht begonnen. Alle Bewerber der Bauinteressentenliste werden, sobald es mit der Vergabe losgeht, informiert. Die voraussichtliche Vergabe der Grundstücke ist für Anfang 2026 vorgesehen. Die Vergabe der Baugrundstücke nach den verschiedenen Modellen erfolgt sukzessive:

1. Modell 1 (Einheimischenmodell): voraussichtlich März/April 2026

2. Modell 2 (Punkesystem): voraussichtlich Mai/Juni 2026

3. Modell 3 (Höchstgebot): voraussichtlich August 2026

Die Vergaberichtlinie ist bereits unter Downloads hinterlegt.


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg hat am 29.08.2019 gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bauplanes „Am Sträßchen“ in der Kernstadt beschlossen.


Zielsetzung des Bebauungsplanes ist die Schaffung von Wohnbauflächen, sowie nicht wesentlich störendem Gewerbe in moderatem Umfang in südöstlicher Ortsrandlage von Bad Camberg. Ebenfalls soll auch die Bereitstellung eines Angebots an bezahlbarem Wohnraum in Form von angemessenem Geschosswohnungsbau und Ketten- oder Reihenhausbebauung in definierten Bereichen vorgesehen werden. Insgesamt sollen etwa 45 Bauplätze entstehen. 


Für die Vergabe der Einzel- und Doppelhausbebauung soll eine sozial ausgewogene und familienfreundliche Vergabe eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung fördern.


Die Vergabe soll sukzessive nach drei unterschiedlichen Modellen erfolgen:


  1. Einheimischenmodell (Punktesystem) für Baugrundstücke 1-7, 18-28:
    Vorrang für ortsansässige Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Camberg. Dieses Modell wird gemäß dem EU-Recht angewandt und erfordert somit u.a. eine Einkommens- und Vermögensobergrenze. Gleichzeitig werden jedoch auch lokale Faktoren begünstigt, so dass insbesondere jungen ortsansässigen Familien der Erwerb angemessenen Wohnraums in ihrer Heimatstadt ermöglicht werden kann. Dieses Modell soll für den größten Teilbereich des Baugebiets mit Grundstücksgrößen zwischen ca. 460 und 575 m² Anwendung finden. Hier ist sowohl eine Einzel-, wie auch eine Doppelhausbebauung möglich.

  2. Vergabe nach besonderen Voraussetzungen (Punktesystem) für Baugrundstücke 33-41:
    In einem weiteren Teilbereich (ca. 589 bis 713 m²) wird ebenfalls ein Punktesystem zur Grundstücksvergabe angewandt. Dieses stellt ein offenes Modell dar, ohne Einkommensgrenzen und Ortsbezug. Hierbei wird insbesondere die Rückkehr von Bad Camberger Bürgerinnen und Bürgern unterstützt sowie die Ansiedlung von Neubürgern von auswärts gefördert. Hier ist die Bebauung mit Einzelhäusern vorgesehen.

  3. Vergabe nach Höchstgebot für Baugrundstücke 29-32:
    Für bis zu vier Baugrundstücke mit ca. 480 m² Grundstücksfläche wird ein marktpreisorientierter Kaufpreis angestrebt.


Die Mehrfamilienhaus- und Reihenhaus-/Kettenhausbebauung sind nicht Bestandteil der Vergaberichtlinie. Interessierte Investoren können sich gerne an die unten stehenden Kontakte wenden. 

Yasmin Schütz

-Stadtbauamt-

Stadt Bad Camberg

Am Amthof 15

65520 Bad Camberg


06434 202 625

stadtbauamt@bad-camberg.de


Nina Buchholz-Flor

-Liegenschaftsamt-

Stadt Bad Camberg

Am Amthof 15

65520 Bad Camberg


06434 202 621

liegenschaftsamt@bad-camberg.de

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