65520 Bad Camberg - Bad Camberg (Kernstadt)
Im Baugebiet „Am Sträßchen“ entstehen im Bereich der Lisztstraße ca. 45 Baugrundstücke. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg die Vergaberichtlinie für die Grundstücksvergabe am 25.09.2025 beschlossen hat, können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger nun zu Beginn des Vergabeverfahrens im Vergabemodell 1 (Einheimischenmodell) bewerben. Der Verkaufspreis beträgt 360 €/qm.
Die Vergabe der Bauplätze im Modell 1 (Einheimischenmodell) hat vom 07.04. bis 30.04.2026 stattgefunden. Derzeit läuft die Auswertung der eingegangen Bewerbungen und die Grundstückszuteilung.
Ziel des Einheimischenmodells ist es, insbesondere einkommensschwächeren
Mitgliedern der örtlichen Bevölkerung den Erwerb von angemessenem
Wohnraum zu ermöglichen, den sozialen Zusammenhalt zu stärken sowie eine
nachhaltige und familienfreundliche Bevölkerungsentwicklung zu
fördern.
Die vollständige Vergaberichtlinie ist bereits unter Downloads hinterlegt.
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage eines transparenten Punktesystems. Der Eingang der Bewerbung ist somit nicht entscheidend. Es wird eine Rangliste erstellt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in der Reihenfolge der erreichten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht nicht. Die Vergabe erfolgt durch den Magistrat der Stadt Bad Camberg. Das Stadtbauamt empfiehlt Interessenten eine Bewerbung auch dann, wenn die Einkommens- und Vermögenskriterien der Vergaberichtlinien für das Einheimischenmodell nach eigener Einschätzung nicht eingehalten werden können.
Die weiteren Vergaben sind wie folgt geplant:
- Modell 2 (Punktesystem): voraussichtlich Juli/August 2026
- Modell 3 (Höchstgebot): voraussichtlich September 2026
Die Mehrfamilienhaus- und Reihenhaus-/Kettenhausbebauung sind nicht Bestandteil der Vergaberichtlinie. Interessierte Investoren können sich gerne an die unten stehenden Kontakte wenden.
Für das Baugebiet Am Sträßchen können Sie sich online bewerben. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 07.04.2026, 00:00 und endet am 30.04.2026, 23:45.
Im Baugebiet „Am Sträßchen“ entstehen im Bereich der Lisztstraße ca. 45
Baugrundstücke. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad
Camberg die Vergaberichtlinie für die Grundstücksvergabe am 25.09.2025
beschlossen hat, können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger nun zu
Beginn des Vergabeverfahrens im Vergabemodell 1 (Einheimischenmodell)
bewerben.
Sogenannte Einheimischenmodelle dienen dazu, unter Berücksichtigung des Grundrechtes auf Freizügigkeit, einkommensschwächere und weniger begüterte Mitglieder der örtlichen Bevölkerung den Erwerb angemessenen Wohnraums in ihrer Heimatgemeinde zu ermöglichen. Eine intakte sozial wie demographisch ausgewogene Bevölkerungsstruktur und der soziale Zusammenhalt in der Gemeinde soll auf diese Weise gewahrt bleiben.
Ziel ist hierbei eine Festlegung von Kriterien, die eine gerechte und nachvollziehbare Vergabe der Grundstücke sicherstellt:
1. Bedürftigkeit der Bewerberinnen und Bewerber nach sozialen Kriterien wie z.B. Zahl der Kinder, pflegebedürftige Angehörige
2. Bedürftigkeit der Bewerberinnen und Bewerber nach Vermögen und Einkommen
3. Bezug der Bewerberinnen und Bewerber zur Stadt Bad Camberg unter Berücksichtigung der Zeitdauer
• des Hauptwohnsitzes und des Arbeitsplatzes in der Stadt Bad Camberg
• der Ausübung eines Ehrenamtes
Voraussetzungen für die Bewerbung zur Vergabe von Baugrundstücken nach dem Einheimischenmodell sind:
1.1. Vermögensobergrenze
(1) Das Vermögen der Bewerberinnen und Bewerber darf zum Bewerbungsstichtag den ungekürzten Grundstückswert des zu erwerbenden Grundstücks nicht übersteigen. Die Berechnung dieses Wertes erfolgt mit einer Multiplikation der Grundstücksfläche in qm multipliziert mit dem regulären Kaufpreisansatz.
(2) Zum Vermögen zählen zum Beispiel vorhandenes Grundstücks- oder Wohneigentum, Eigentum und Miteigentumsanteile an Immobilien, Bargeld, Bankguthaben, Wertpapiere und sonstiges Anlagevermögen, Kunstgegenstände, Schmuck und vergleichbare Luxusgüter. Für die Ermittlung des Vermögens bleiben einzelne Werte unter 5.000 € außer Betracht.
(3) Die Bewerberinnen und Bewerber haben ihre Vermögenswerte nachzuweisen. Werden Vermögensnachweise trotz wiederholter Aufforderung nicht vollständig vorgelegt, führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben zum Einkommen haben die Bewerberinnen und Bewerber vertraglich zuzusichern. Im Falle von nachweislich falschen Angaben wird die Zahlung einer Geldsumme als Vertragsstrafe fällig.
Im Falle von nachweislich falschen Angaben wird die Zahlung einer Geldsumme als Vertragsstrafe fällig.
1.2. Einkommensobergrenze
(1) Bewerberinnen und Bewerber dürfen zum Bewerbungsstichtag maximal ein Einkommen (im Sinne des Gesamtbetrages ihrer Einkünfte) in Höhe des durchschnittlichen Jahreseinkommens eines Steuerpflichtigen innerhalb der Stadt Bad Camberg erzielen. Erfolgt die Bewerbung durch ein Paar, erfolgt die Berechnung auf Basis der addierten Einkommen und in Relation zum doppelten Durchschnittseinkommen. In diesem Fall dürfen die addierten Einkommen die doppelte Obergrenze nicht übersteigen.
(2) Der durchschnittliche Gesamtbetrag der Einkünfte der Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen beträgt in Bad Camberg nach der „Hessischen Gemeindestatistik“ 51.387,00 € (Stand 2021). Dieser Wert darf durch das Bruttojahreseinkommen nicht überschritten werden. Für Paare beläuft sich das zulässige Höchsteinkommen damit auf 102.774,00 €.
(3) Je unterhaltspflichtiges Kind ist ein Freibetrag in Höhe von 8.388,00 Euro (Stand 2021) hinzuzurechnen.
(4) Der Gesamtbetrag der Einkünfte der Bewerberinnen und Bewerber ermittelt sich aus der Summe der Einkünfte aus den einzelnen Einkunftsarten gem. § 2 Abs. 1 bis 3 EStG. Maßgebend für die Bewertung sind nur die Summen der positiven Einkünfte aus jeder Einkommensart. Ausgleichsfähige negative Summen der Einkünfte bleiben unberücksichtigt.
(5) Zur Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte ist das Durchschnittseinkommen der letzten drei Kalenderjahre (2019, 2020, 2021) auf Grundlage der aktuellsten Steuerbescheide oder sonstiger geeigneter Unterlagen zu Grunde zu legen. Einkünfte von Kindern, welches diese im Rahmen ihrer Berufsausbildung erhalten, bleibt außer Betracht.
(6) Zum Nachweis sind die aktuellsten Steuerbescheide des Finanzamtes und ggf. weitere erforderliche Unterlagen (z. B. zum Nachweis der Einkünfte aus Kapitalvermögen) vorzulegen. Liegt der Steuerbescheid des vergangenen Jahres noch nicht vor, kann der Steuerbescheid zum Steuerjahr unmittelbar vor dem Dreijahreszeitraum vorgelegt werden. Wahlweise kann auch eine von einem Steuerberater bestätigte Steuerschätzung zum vergangenen Jahr, anstelle des noch ausstehenden Steuerbescheids, oder andere geeignete Unterlagen, aus denen die erforderlichen Angaben ersichtlich sind, vorgelegt werden. Die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Angaben zum Einkommen haben die Bewerberinnen und Bewerber vertraglich zuzusichern. Im Falle von nachweislich falschen Angaben wird die Zahlung einer Geldsumme als Vertragsstrafe fällig.