65520 Bad Camberg - Bad Camberg (Kernstadt)
Im Baugebiet „Am Sträßchen“ entstehen im Bereich der Lisztstraße ca. 45 Baugrundstücke. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg die Vergaberichtlinie für die Grundstücksvergabe am 25.09.2025 beschlossen hat, können sich interessierte Bürgerinnen und Bürger nun zu Beginn des Vergabeverfahrens im Vergabemodell 1 (Einheimischenmodell) bewerben. Der Verkaufspreis beträgt 360 €/qm.
Die Vergabe der Bauplätze im Modell 1 (Einheimischenmodell) hat vom 07.04. bis 30.04.2026 stattgefunden.
Die Vergabe der Bauplätze im Modell 2 (Punktesystem) hat vom 28.08. bis 25.09.2026 stattgefunden. Derzeit läuft die Auswertung der eingegangen Bewerbungen und die Grundstückszuteilung.
Die vollständige Vergaberichtlinie ist bereits unter Downloads hinterlegt.
Die Vergabe erfolgt auf Grundlage eines transparenten Punktesystems. Der Eingang der Bewerbung ist somit nicht entscheidend. Es wird eine Rangliste erstellt. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt in der Reihenfolge der erreichten Punktzahl. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Ein Rechtsanspruch auf Zuteilung eines Baugrundstückes besteht nicht. Die Vergabe erfolgt durch den Magistrat der Stadt Bad Camberg.
Die weiteren Vergaben sind wie folgt geplant:
- Modell 3 (Höchstgebot): voraussichtlich November 2026 für die Grundstücke 29, 30, 31, 32
Die Mehrfamilienhaus- und Reihenhaus-/Kettenhausbebauung sind nicht Bestandteil der Vergaberichtlinie. Interessierte Investoren können sich gerne an die unten stehenden Kontakte wenden.
Für das Baugebiet Am Sträßchen können Sie sich online bewerben. Der Bewerbungszeitraum beginnt am 28.08.2026, 00:00 und endet am 26.09.2026, 00:00.
Im Baugebiet „Am Sträßchen“ entstehen im Bereich der Lisztstraße ca. 45 Baugrundstücke. Nachdem die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Camberg die Vergaberichtlinie für die Grundstücksvergabe am 25.09.2025 beschlossen hat wurden zu Beginn des Vergabeverfahrens bereits die Grundstücke im Vergabemodell 1 (Einheimischenmodell) im Frühsommer 2026 vergeben.
Nun schließt sich die Grundstücksvergabe im Vergabemodell 2 an. Das Vergabemodell 2 (Vergabe nach besonderen Voraussetzungen für den Grundstückserwerb) soll für den zweitgrößten Teilbereich des Baugebiets Anwendung finden. In diesem Teilbereich sind großzügigere Grundstücksgrößen vorhanden, welche für die Errichtung von Einzelhäusern vorgesehen sind. Die verbleibenden Grundstücke aus dem Vergabemodell 1, welche auch eine Bebauung von Doppelhäusern ermöglichen, sollen nun ebenfalls im Vergabemodell 2 vergeben werden. Insgesamt stellt das Vergabemodell 2 ein offenes Modell ohne Einkommensgrenzen und Ortsbezug dar, womit die Rückkehr von Bad Camberger Bürgerinnen und Bürgern unterstützt sowie die Ansiedlung von Neubürgern von auswärts ermöglicht werden soll.
Vergabekriterien
(1) Die berücksichtigungsfähigen Anträge werden nach den folgenden Vergabekriterien und dem Punktesystem ausgewertet. Die Höhe der erreichten Punkte ist hierbei entscheidend. Eine Rangliste wird erstellt. Je höher die Punktezahl, desto weiter vorn ist der Platz auf der Rangliste. Bei einer Gleichheit der Punkte entscheidet das Losverfahren. Die Vergabe der Grundstücke erfolgt über den Magistrat der Kurstadt Bad Camberg.
(2) Nachdem der Magistrat dem Ergebnis des Vergabeverfahrens zugestimmt hat, werden die Bewerber hierüber informiert. Die erfolgreiche Bewerberin bzw. der erfolgreiche Bewerber hat daraufhin in einem Zeitraum von zwei Wochen den Abschluss des Kaufvertrages zu bestätigen. Anschließend erfolgt eine Mitteilung an das Notariat zur Festlegung eines Beurkundungstermins. Innerhalb eines Zeitraums von 3 Monaten nach Entscheidung ist der Kaufvertrag notariell zu beurkunden.
(3) Kommt ein Kaufvertrag nicht zustande, werden wieder freiwerdende Grundstücke gemäß den genannten Kriterien den jeweiligen Nachrückern angeboten.
Bearbeitungs- und Reservierungsgebühr
Mit Einreichung einer verbindlichen Bewerbung für einen Bauplatz bei der Kurstadt Bad Camberg wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 289 Euro fällig. Nach Eingang Ihrer Bewerbung erhalten Sie hierzu eine gesonderte Rechnung.
Die Bearbeitung der Bewerbung und die Berücksichtigung bei der Bauplatzvergabe setzen die fristgerechte Zahlung der Bearbeitungsgebühr voraus. Bei Nichtzahlung wird der Bewerber bei der Bauplatzvergabe nicht berücksichtigt.
Nach erfolgter Grundstückszuteilung wird zusätzlich eine pauschale Reservierungsgebühr in Höhe von 500 Euro fällig. Wird anschließend ein Kaufvertrag abgeschlossen, wird die zuvor gezahlte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 289 Euro auf den Kaufpreis angerechnet.
Tritt der Bewerber nach Zahlung der Reservierungsgebühr vom Kaufinteresse zurück, wird die Reservierungsgebühr in Höhe von 500 Euro zurückgezahlt. Die bereits gezahlte Bearbeitungsgebühr in Höhe von 289 Euro verbleibt in diesem Fall bei der Gemeinde und wird nicht erstattet.