Neubaugebiet: Altweilnau - Neuerborn

61276 Weilrod - Altweilnau

Die Gemeinde Weilrod hat den Bebauungsplans Neuerborn zur Ausweisung von Wohnbauflächen aufgestellt. Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 8,8 ha im Nordosten des Weilroder Ortsteils Altweilnau. Dabei sind neben dem geplanten Wohngebiet auch die Kreisstraße K 753 und Flächen für ein Regenrückhaltebecken Teil des Geltungsbereichs.

Das Plangebiet schließt damit die Lücke zwischen der bestehenden Wohnbebauung und dem Gelände des Golfplatzes auf der Kuppe oberhalb der Ortslage. Im Osten wird das Gebiet begrenzt durch die Merzhäuser Straße (K 753), im Westen stößt es direkt an einen Waldrand. Die Erschließung des Gebietes erfolgt von Südosten und Nordosten her über die Merzhäuser Straße. Es ist ein Allgemeines Wohngebiet mit unterschiedlichen Verdichtungsgraden geplant. Das Gebiet soll in zwei Bauabschnitten erschlossen werden.

 
Der Bebauungsplan sieht für den überwiegenden Teil des geplanten Wohngebiets eine maximal zweigeschossige Einzel- und Doppelhausbebauung in offener Bauweise mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,4 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,8 vor (WA 1). Lediglich im Zentrum ist ein verhältnismäßig kleines Gebiet geplant, wo Einzelhäuser in offener Bauweise mit einer GRZ von 0,4 und einer GFZ von 1,0 zulässig sind (WA 2). Die maximale Traufhöhe ist mit 6,50 m als Höchstmaß festgesetzt. Im Allgemeinen Wohngebiet WA 1 sind in Einzelhäusern und Doppelhaushälften je 2 Wohneinheiten zulässig, im WA 2 sind je Wohngebäude maximal 6 Wohneinheiten zulässig. Der festgesetzte Grünflächenanteil und der erforderliche Stellplatzbedarf müssen jeweils auf dem Grundstück gesichert sein. Als ein Wohngebäude zählen das Einzelhaus sowie die Doppelhaushälfte.

Im Südwesten, direkt am Waldrand gelegen, sieht der Bebauungsplan einen öffentlichen Spielplatz vor. Der Bereich des Waldrandes ist als private Grünfläche eingetragen. Entlang der Merzhäuser Straße ist eine Baufreihaltezone gem. § 23 Abs. 1 HStrG einzuhalten, welche nördlich der Erschließungsstraße mit einer Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zu begleiten ist. Im Osten umfasst der Geltungsbereich die Merzhäuser Straße, wo im Norden ein Kreisverkehr zur Erschließung des 2. Bauabschnitts errichtet werden soll, sowie die Flächen für ein Regenrückhaltebecken.

Carsten Filges

FB-Leitung Bau, Planung, Umwelt, Liegenschaften

06083 9509-47

Filges@weilrod.de

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